{"id":900,"date":"2017-07-02T12:57:57","date_gmt":"2017-07-02T10:57:57","guid":{"rendered":"http:\/\/neustaedter-schuetzengilde.de\/schuetzengilde_r\/?page_id=900"},"modified":"2017-07-02T12:57:57","modified_gmt":"2017-07-02T10:57:57","slug":"vom-gildewesen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/neustaedter-schuetzengilde.de\/schuetzengilde_r\/vom-gildewesen\/","title":{"rendered":"Vom Gildewesen"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: large;\"><span style=\"color: #008000;\"><strong>Vom Gildewesen<\/strong><\/span><br \/>\n<\/span><\/h2>\n<p>\u00dcber das Gildewesen gibt es umfangreiche Literatur, aus der die Vielfalt ersichtlich wird, in der sich unter dieser Bezeichnung im Laufe von Jahrhunderten menschliches Zusammenleben vollzogen hat. Da die Quellen der \u00dcberlieferung aber sp\u00e4rlich sind und wohl auch bleiben werden, ist jede Beschreibung \u00e4lterer Verh\u00e4ltnisse l\u00fcckenhaft. In fr\u00fcheren Zeiten wurde vieles m\u00fcndlich \u00fcberliefert, nur wenige waren des Schreibens kundig. Das, was sich an schriftlichen Belegen bis heute erhalten hat, verdanken wir wohl auch mehr dem Zufall.<\/p>\n<p>Die Darstellung einer kontinuierlichen Entwicklung der Gilden ist bei der Verschiedenheit \u00f6rtlicher und zeitlicher Gegebenheiten ohnehin nicht zu erwarten. Wie bei einem Stammbaum hat sich aus einer gemeinsamen Wurzel das Gildewesen entwickelt und zeigt sich bis heute hin in seinen verschiedenen \u00c4sten und Zweigen.<\/p>\n<p>Das Wort Gilde wird wie Geld, gelten u.\u00e4. aus dem germanischen Wortschatz von gield, gildi u.\u00e4. abgeleitet in Bedeutungen wie Opfer, Zahlung, Steuer; auch als Bruderschaft, mit den gemeinsamen Opfergelagen der Heidenzeit.<\/p>\n<p>Das Wort gild bedeutet urspr\u00fcnglich soviel wie Vergeltung, Bu\u00dfe, Opfer, dann auch Trinkgelage. Offenbar kommt hierin die Tatsache zum Ausdruck, da\u00df die Gilde die erste soziale Einrichtung der Germanen war, welche den Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit anwendetet.<\/p>\n<p>Gilde ist jedenfalls aus gelten abzuleiten, aber wohl nicht nach der Beisteuer. die der einzelne zahlte, bekannt, sondern nach dem gemeinsamen Opfergelag, welches zu den in der heidnischen Zeit zur\u00fcck reichenden Institutionen geh\u00f6rte.<\/p>\n<p>Erkl\u00e4rte wie folgt:<\/p>\n<p>&#8222;Die mittelalterliche germanische Gilde ist eine echte germanische Genossenschaft, die im Gegensatz zu den nat\u00fcrlich gewordenen Genossenschaften (Familie, Markgenossenschaften usw.) k\u00fcnstlich ins Dasein gerufen worden ist, d.h. durch den freien Willensentschlu\u00df beliebiger Personen, wobei nicht ein nat\u00fcrliches Band, sondern ein Eid oder eine anderweitige geeignete moralische oder rechtliche Verpflichtung die Mitglieder zu einer umfassenden br\u00fcderlichen Lebensgemeinschaft verbindet.&#8220;<\/p>\n<p>Nach Wilda sind Gilden &#8222;freie Einigungen mit einer auf historischer Grundlage beruhenden gesellig-religi\u00f6sen Gesellschaftsverfassung, Einigungen, die ihre Mitglieder zu gegenseitiger Hilfe und Beistand verpflichten.&#8220;<\/p>\n<p>Zusammenfassend:<\/p>\n<p>Eine Gilde ist vom Ursprung her ein freiwilliger Zusammenschlu\u00df von Personen zum Schutze und zur gegenseitigen Hilfeleistung bei eintretendem Unheil (wie Krankheit, Tod, Unwetter, Feuersnot u.a.) sowie ebenfalls zur Pflege des geselligen Beisammenseins. Es gilt, Entgelt zu leisten, um ggf. eine Gegenleistung zu erlangen. In allen Gilden gilt seit jeher bis heute hin als Gebot das st\u00e4ndige Bestreben, in der Gemeinschaft bei Geltung festgelegter Grunds\u00e4tze geordnet zusammenzuleben. Auch hier gilt der Grundsatz einer Genossenschaft:<\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\">Einer f\u00fcr alle, alle f\u00fcr einen!<\/span><\/p>\n<p>Das Wort Gilde beinhaltet aber noch mehr. Sehr richtig schrieb Ludwig Maa\u00df 1910: &#8222;Noch heute wird das Wort Gilde in vielen Gegenden HoIsteins neben der Bezeichnung des Vereins als solchen f\u00fcr das j\u00e4hrliche Fest desselben gebraucht und dient entsprechend noch h\u00e4ufig als Zeitbestimmung.&#8220;<\/p>\n<p>Das trifft noch heute zu, wenn es etwa hei\u00dft: wir haben Gilde!<\/p>\n<p>&#8222;\u00dcber die Entstehung der Gilden haben sich viele Autoren ge\u00e4u\u00dfert&#8220;, schreibt Helmer und widerspricht Wilda, der im Gildewesen eine christliche Verbr\u00fcderung erblickt und gemeint hat: &#8222;Der christliche Gedanke der selbstlosen N\u00e4chstenliebe hat sich in den Gilden eine Organisation geschaffen, um wirksam zu werden.&#8220;<\/p>\n<p>Helmer sagt: &#8222;Der Gedanke der freien Einigung ist wenigstens im Norden \u00e4lter als christliche Missionst\u00e4tigkeit. Auch das innere Wesen der Unterst\u00fctzung der germanischen Genossenschaften und Gilden zeigt, da\u00df es sich h\u00f6chstens in sp\u00e4terer Zeit durch christliche Gedanken bereichert hat.&#8220;&#8230;<br \/>\nEs ist verst\u00e4ndlich, da\u00df bei Einf\u00fchrung des Christentums im germanischen Bereich die heidnischen Gebr\u00e4uche der Gilden bei der Kirche und der mit ihr zusammenwirkenden Obrigkeit keinen Gefallen fanden. Die von Karl dem Gro\u00dfen bekehrten Sachsen mu\u00dften den sogenannten Diabologilden (Teufelsvereinigungen) abschw\u00f6ren.<\/p>\n<p>Karl der Gro\u00dfe verbot in einem Capitular von 779 den Gildeeid, durch den sich die Gildebr\u00fcder zu gegenseitigem Beistand verpflichteten.<\/p>\n<p>Im 16.Kapitel dieses Capitulars hei\u00dft es: &#8222;\u00dcber die Eide, durch welche die Gildebr\u00fcder sich gegenseitig verpflichten, da\u00df niemand herausnehme, die zu leisten. Andererseits, selbst wenn sie in der Tat \u00fcber ihre Almosen \u2014 entweder bei Feuersbr\u00fcnsten oder bei Schiffbruch \u2014 ein \u00dcbereinkommen treffen, da\u00df niemand sich herausnehme, f\u00fcr diesen Zweck zu schw\u00f6ren.&#8220;<\/p>\n<p>Im niederfr\u00e4nkischen Bereich zwischen Seine und Rhein hatten sich die Kaufleute im 10. Jahrhundert zu Gilden zusammengeschlossen, von dort verbreitete sich diese Vereinigung dann \u00fcber den deutschen Raum aus. Die \u00e4lteren Kaufmannsgilden nahmen anf\u00e4nglich auch selbst\u00e4ndige Handwerker auf. Diese Gilden, die stark von germanischen Gedankengut durchsetzt waren, verpflichteten ihre Mitglieder zur Kultgemeinschaft, gegenseitiger Hilfe und Treu. Gildegelage und Gildegerichte waren ihre \u00e4u\u00dferen Kennzeichen.<\/p>\n<p>Gleichwertige Gildesatzungen sind aus dem rechtsrheinischen Deutschland zwar erst aus dem 13.Jahrhundert erhalten, aber Nachrichten \u00fcber Kaufmannsgilden aus dem Rheinland liegen schon aus dem 10.Jahrhundert vor.<\/p>\n<p>Diese Kaufmannsgilden umfa\u00dften alle im Handel beteiligten Einwohner der Wik, der Kaufmannssiedlung; auf ihren Handelsreisen jedoch schlossen sich die Kaufleute zu Fahrtgenossenschaften, den Hansen, zusammen. Solche Gilden bestanden wahrscheinlich in allen wichtigen Fernhandelspl\u00e4tzen des 10. und 11. Jahrhunderts. Sie hatten die Form von Schutzgilden, die, weniger auf das Gewerbe ausgerichtet, aus einem freiwilligen Zusammenschlu\u00df gegen drohende Gefahren hervorgingen&#8230;<\/p>\n<p>Erst im 12. Jahrhundert wandelten sich die Kaufmannsgilden von Schutz- zu Monopolgilden, die die Kaufleute zum Beitritt zwangen, wenn sie ihren Handelsgesch\u00e4ften nachgehen wollten.<\/p>\n<p>Mit der Anlage Schleswigs um 1060 am Nordufer der Schlei, gegen\u00fcber von Haithabu, l\u00e4\u00dft sich eine solche Gilde auch dort nachweisen. Gegen\u00fcber den gleichzeitigen niederrheinischen Kaufmannsgilden weist die Schleswiger aber als Schwurgilde recht altert\u00fcmliche Z\u00fcge auf. Sie verpflichtet ihre Mitglieder nicht nur zur Unterst\u00fctzung bei Not und Krankheit, den Schutzfunktionen jener Gilden, sondern auch zur Blutrache und Eideshilfe.<\/p>\n<p>Die Schleswiger Kaufmannsgilde, die sich nach der Heiligsprechung des Herzogs Knut Laward 1170 St.Knudsgilde nannte, stand in enger Beziehung zu den \u00fcbrigen Knudsgilden, die am Ende des 12.Jahrhunderts in vielen d\u00e4nischen St\u00e4dten gegr\u00fcndet wurden. Die Flensburger St. Knudsgilde war um 1200 wesentlich an der Stadtgr\u00fcndung und -werdung beteiligt. Nach der Reformation verloren die Knudsgilden an Bedeutung.<\/p>\n<p>Parallel zu den weltlichen Auseinandersetzungen der einzelnen Herrscher im Mittelalter in unserem Lande, zwischen Ost und West, Nord und S\u00fcd, betrieb die christliche Kirche emsig die <strong>Missionarisierung<\/strong> durch den Bau der Kirchen und die Bekehrung der Bewohner zum Christentum. Dabei hat es die katholische Kirche geschickt verstanden, das Gildewesen zu beeinflussen und umzuwandeln. Neben dem Wirken der verschiedenen M\u00f6nchs- und Nonnenkl\u00f6ster entstanden an allen kirchlichen St\u00e4tten in Stadt und Land geistliche Br\u00fcderschaften verschiedener Art sowie Kalande als Zusammenschlu\u00df von geistlichen und vornehmen Laien.<br \/>\nZwei will Westphalen schon sehr fr\u00fch datieren: im ehemaligen Bischofssltz Oldenburg 1190 die geistliche Kalandsgemeinschaft des heiligen Antonius und Laurentius sowie 1192 die der heiligen Katharina.<\/p>\n<p>Hingegen sind die vielen anderen Kalande und geistlichen Br\u00fcderschaften, meist mit der Kennzeichnung <strong>Gilde<\/strong> erst im 14. und 15. Jahrhundert fr\u00fchestens bezeugt. Wohl das \u00e4lteste Auftreten der Bezeichnung Gilde findet sich in der Gr\u00fcndungsurkunde vom 22. Januar 1344 des Hospitals zum Heiligen Geist in Neustadt: <strong>dieser vom Rat und der B\u00fcrgerschaft (nicht der Kirche) errichteten Herberge vor der Stadt wurden als Eink\u00fcnfte neben einer Geldrente (M\u00fchlenh\u00e4user) Kornabgaben \u00fcbereignet, die von Ackerbauern j\u00e4hrlich mit f\u00fcnf Dr\u00f6mt Winterweizen und elf Dr\u00f6mt Hafer unter der Bezeichnung Gildehure (Gildeh\u00e4uer) eingesammelt und abgef\u00fchrt wurden<\/strong>, was offensichtlich auf die fr\u00fche Existenz einer Gilde hinweist.<\/p>\n<p>Um welche Art einer Gilde es sich hierbei gehandelt hat, ist nicht ersichtlich. Vielleicht war es eine Elendengilde, eine Form der Br\u00fcderschaften, wie sie sich nach 1300 an vielen Orten in der N\u00e4he von Wallfahrtsorten gebildet hat zur Unterst\u00fctzung von Fremden (Elend ist die alte Bezeichnung f\u00fcr Fremde). Nachdem 1344 mit der Anlage des Hospitals zum Heiligen Geist vor dem Br\u00fccktor dem fremden Pilger eine Herberge erstellt wurde, mag die Existenz einer besonderen Elendengilde t\u00fcr Neustadt hinf\u00e4llig geworden sein. Aus den benachbarten Orten gibt es noch in sp\u00e4terer Zeit Beweise f\u00fcr das Vorhandensein von Elendengilden, so in Gr\u00f6mitz (1440), Oldenburg (1443 u.1444), Petersdorf auf Fehmarn (1443 und sogar noch 1587).<\/p>\n<p>\u00c4hnlich wie im Karolingerreich waren auch unter den Stauferkaisern Gilden der weltlichen Obrigkeit und den Geistlichen wegen ihres eigenwilligen Charakters unwillkommen. Kaiser Friedrich II. unterst\u00fctzte zwar die wirtschaftliche F\u00f6rderung der St\u00e4dte, nicht aber ihre Selbst\u00e4ndigkeitsbestrebungen. Den B\u00fcrgern wurden gewisse Rechte und Freiheiten zuerkannt, &#8220; aber zu Gilden zusammenschlie\u00dfen durften sie sich nicht.&#8220;<\/p>\n<p>Auf dem Hoftag zu Worms 1231 wurde K\u00f6nig Heinrich VII. gezwungen, alle st\u00e4dtischen Amtsinhaber abzusetzen, die ihre T\u00e4tigkeit ohne Genehmigung der Bisch\u00f6fe oder Erzbisch\u00f6fe aufgenommen hatten; alle Br\u00fcderschaften, Z\u00fcnfte und Gilden, die hier und da gebildet waren, wurden verboten. Solche Verbote waren auf Dauer nicht durchzusetzen, zumal mit dem Aufbl\u00fchen der St\u00e4dte das B\u00fcrgertum zur besseren Selbstverwaltung gelangte. Es war aber leichter, unter der sch\u00fctzenden Hand der Kirche nach den Gepflogenheiten der damaligen Zeit sich in Br\u00fcderschaften zusammenzufinden zu gemeinsamen T\u00e4tigkeiten in der Hilfeleistung und zur Geselligkeit.<\/p>\n<p>Die uns \u00fcberlieferte Anzahl solcher Br\u00fcderschaften ist gro\u00df, und vielf\u00e4ltig sind auch ihre Namen, meist nach katholischen Heiligen gew\u00e4hlt. Man errichtete Alt\u00e4re mit Vikarien, stiftete Wachslichter daf\u00fcr, traf sich zu Gebeten und hielt Seelenmessen ab. &#8222;Nicht mehr das Gef\u00fchl der germanischen Br\u00fcderlichkeit ist die Triebfeder, sondern die Sorge f\u00fcr das Heil der Seele, alles geschah aus Furcht vor dem Fegefeuer.&#8220;<\/p>\n<p>Zum festen Bestand der Br\u00fcderschaften geh\u00f6rte stets ein Abhalten von Festlichkeiten, das sogenannte Gelage, meist verbunden mit der Rechnungslegung f\u00fcr das Jahr. Mit der Reformation endete das betont kirchliche Wirken der Br\u00fcderschaften, man wendete sich mehr weltlichen Aufgaben zu, die man nun in Brand-, Toten- und Sch\u00fctzengilden verst\u00e4rkt aus\u00fcbte, ohne da\u00df dabei die Geselligkeit, das alte Gelage (Trinken und Essen bei Zusammenk\u00fcnften), zu kurz kam. Auch in Neustadt gab es einen Kaland als eine geistige Br\u00fcderschaft zum Zwecke gemeinsamer Gottesdienste, gegenseitiger Hilfeleistung in Not und Tod sowie der Pflege geselligen Frohsinns. Ihm geh\u00f6rten au\u00dfer Geistlichen auch andere angesehene B\u00fcrger an.<\/p>\n<p>An der Spitze desselben standen ein Dekan und vier \u00c4lteste. Der Kaland hatte ein eigenes Versammlungshaus, das auf dem heutigen Grundst\u00fcck <strong>Br\u00fcckstra\u00dfe Nr. 30<\/strong> stand. Das Haus ist nach teilweisem Abri\u00df 1799 auf den alten Grundmauern (15 mal 16 Meter Fl\u00e4che) neu erbaut.<br \/>\n1441 stiftete der Kaland eine St. Antonius-Vikarie an der Stadtkirche. Die Urkunde dar\u00fcber hat sich erhalten. Die Dotierung des angestellten Vikars erfolgte aus Rentenzahlungen ausgeliehener Gelder, die in verschiedenen Grundst\u00fccken in der Stadt und der Feldmark abgesichert waren. Der Vikar hatte w\u00f6chentlich wenigstens vier Messen zu lesen, besonders f\u00fcr die Verstorbenen und die Patrone des Kalandes. 1498 und noch 1506 war Johann Pregell Vikar &#8222;tho deme altare sancti Anthonij de\u00df Kalandes leen&#8220;.<\/p>\n<p>Auch die Kosten der gemeinsamen Gottesdienste, Armen- und Krankenpflege, Begr\u00e4bnisfeiern, Prozessionen und Gastm\u00e4hler wurden aus den Kalandsrenten bestritten, welche von Neust\u00e4dter Grundbesitzern zahlbar waren und sp\u00e4ter mit einem Betrag von 32 Mark 10 1\/2 Schilling unter dem alten Namen in die Besoldung des Hauptpastors \u00fcbergingen. Die grundbuchliche Eintragung dieser Kalandsrenten bestand bis in unser jetziges Jahrhundert hinein.<\/p>\n<p>Im Silberschatz der Sch\u00fctzengilde befindet sich als einer der drei \u00e4ltesten Becher der sogenannte <strong>Kalandsbecher<\/strong>. Diesen hat vermutlich der Kaland gestiftet, als 1498 das neu erbaute Rathaus eingeweiht wurde. Dem benachbarten L\u00fcbecker Clemenskaland, der sich nach der Reformation als mildt\u00e4tige Stiftung f\u00fcr Arme bet\u00e4tigte, geh\u00f6rten \u00fcbrigens in der Umgebung Neustadts bis 1807 die D\u00f6rfer Merkendorf, Bliesdorf, Klein-Schlamm und Marxdorf. Martin Luther hat seinerzeit Gilden, Kalande und Br\u00fcderschaften wie folgt kritisiert:<br \/>\n&#8222;&#8230; die Bruderschaft sollt auch ein sonderliche Versammlung sein guter Werk, aber so ist es geworden: ein Geldsammeln zum Bier. Was soll unserer lieben Frauen, Sankt Annen, Sankt Sebastian oder anderer Heiliger Namen bei deiner Br\u00fcderschaft tun, da nicht mehr denn Fressen, Saufen, unn\u00fctz Geld, vertun, Pl\u00e4rren, Schreiben, Schw\u00e4tzen, Tanzend und Zeitverlieren ist.&#8220;<\/p>\n<p>Auch prangerte Luther die mangelnde christliche N\u00e4chstenliebe an, die einstmals als oberste Pflicht in ihren &#8222;Versicherungen&#8220; zutage trat:&#8220;Es ist.. eine b\u00f6se Gewohnheit&#8230;, da\u00df die meinen, ihre Bruderschaft solle niemanden zugute komme denn allein ihnen selbst&#8230; denn darinnen lernen sie sich selbst suchen, sich selbst lieben, sich allein mit Treue meinen, der anderen nicht achten, sich etwas besseres d\u00fcnken.&#8220;<br \/>\nLuther forderte zum Schlu\u00df, da\u00df dieselben (guten Werke) f\u00fcr andere herausspringen: nicht ihren Nutz und Lohn suchen, auch niemanden ausschlagen, sondern wie freie Diener der ganzen Gemeinde der Christenheit zu dienen.<\/p>\n<p>Mit dem Entstehen und Wachsen der St\u00e4dte Mittelalter war das Auftreten der einzelnen Handwerksarten einhergegangen sowie deren berufsst\u00e4ndische Gruppierungen, die ihre Auspr\u00e4gung in sogenannten Handwerks\u00e4mtern fanden. In den Statuten, den sogenannten Amtsrollen, wurde schriftlich festgelegt, was vom einzelnen Handwerker (Meister, Geselle, Lehrling) an Pflichtleistungen verlangt wurde, wie Vergehen geahndet werden sollten, in welcher Weise Versammlung und Feste durchgef\u00fchrt wurden, selbstverst\u00e4ndlich nach den Gebr\u00e4uchen der jeweiligen Zeitepoche mit Anlehnung an kirchliche Gewohnheiten. Die Amtsrollen erforderten eine Best\u00e4tigung durch den st\u00e4dtischen Rat.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich wie bei den Gilden lag die F\u00fchrung der Amtsgesch\u00e4fte in den H\u00e4nden von \u00c4lterleuten, die nach demokratischen Regeln gew\u00e4hlt wurden. Der Inhalt der Amtsrollen und der Gildestatuten \u00e4hnelt sich in manchen Punkten. Handwerks\u00e4mter sind berufsbezogen, Gilden sachbezogen. Die Begriffe werden hin und wieder nicht ausreichend auseinandergehalten, andererseits gab es in der Praxis auch flie\u00dfende \u00dcberg\u00e4nge zwischen Amt\/Bruderschaft\/Gilde.<br \/>\nIn S\u00fcddeutschland war f\u00fcr die handwerkliche Vereinigung das Wort ZUnft gebr\u00e4uchlicher; dem entspricht der heutige gel\u00e4ufigere Name Innung (von Einigung).<\/p>\n<p>\u201cIn Hansen, Gilden und Z\u00fcnften sowie in den Eidgenossenschaften treiben sie (die Gilden) aus uralten Wurzeln neue zeitgem\u00e4\u00dfe Sch\u00f6\u00dflinge mit immer neuen Zweckbestimmungen. Als ein Zweig an diesem Uralten Stamm sind auch die seit dem 14. und 15.Jahrhundert aufbl\u00fchenden Sch\u00fctzengilden zu betrachten.\u201d<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vom Gildewesen \u00dcber das Gildewesen gibt es umfangreiche Literatur, aus der die Vielfalt ersichtlich wird, in der sich unter dieser Bezeichnung im Laufe von Jahrhunderten menschliches Zusammenleben vollzogen hat. 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