{"id":921,"date":"2017-07-02T13:34:54","date_gmt":"2017-07-02T11:34:54","guid":{"rendered":"http:\/\/neustaedter-schuetzengilde.de\/schuetzengilde_r\/?page_id=921"},"modified":"2017-07-02T13:35:35","modified_gmt":"2017-07-02T11:35:35","slug":"aeltere-nachrichten-vom-vogelschiessen-in-neustadt-i","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/neustaedter-schuetzengilde.de\/schuetzengilde_r\/aeltere-nachrichten-vom-vogelschiessen-in-neustadt-i\/","title":{"rendered":"\u00c4ltere Nachrichten vom Vogelschie\u00dfen in Neustadt"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentmitte\">Obwohl die \u00e4lteste Erw\u00e4hnung erst von 1633 vorliegt, darf mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass wie in den benachbarten St\u00e4dten auch in Neustadt schon lange Zeit vorher auf den Vogel geschossen worden ist. Es liegen aber dar\u00fcber leider keine schriftlichen Belege vor. Bei mehrfachen Stadtbr\u00e4nden ist vermutlich auch manches alte Schriftst\u00fcck mitverbrannt.<br \/>\nDie Berichterstattung ist daher auf einige, mehr zuf\u00e4llig erhaltene Quellen angewiesen, die als<br \/>\nStreiflichter des Geschehens nachstehend beleuchtet werden.Die Aufgaben der Krankenpflege, der Totenbestattung, Brandverh\u00fctung und Brandbek\u00e4mpfung haben in Neustadt verschiedene Gilden und Einrichtungen erf\u00fcllt. Das Vogelschie\u00dfen ist anscheinend nicht kontinuierlich wie an anderen Orten von einer mit besonderem Namen existierenden Vogelgilde durchgef\u00fchrt worden, sondern war\u2014 wie wir noch lesen werden \u2014 ein Fest der B\u00fcrgerschaft, an dem jeder B\u00fcrger teilnehmen konnte. Die Organisation oblag daf\u00fcr bestimmten Vorstehern.<br \/>\nAm 28. Januar 1633 tragen die Vorsteher des Vogelstanges, n\u00e4mlich Hans Reinicke, Hans Westhoff und Lafrentz Cosmus dem Rat ihr Anliegen vor. Michael Sch\u00fctte als letzter K\u00f6nig des Papagoien solle den vortrauten (vertrauten) Papagoien (da ist der silberne K\u00f6nigsvogel, den derjeweilige K\u00f6nig w\u00e4hrend seiner Amtszeit als Zeichen seiner W\u00fcrde, an einer Kette befestigt, trug), welchen er au\u00df der Stadt vorsetzet, wieder herbei verschaffen.Michael Sch\u00fctte gibt zurAntwort, dass er den Papagoien Hinrich Beckmann zu Bleystorff (Bliesdorf) zur verwahren getan, erbeutt (erbot) sich aber, denselben hinwieder zu liefern. Er m\u00f6chte daf\u00fcr aber auch die zur K\u00f6nigsw\u00fcrde geh\u00f6renden Freiheiten beanspruchen. Ihm wird aufgetragen, den Papagoien bis negst Kommende Vastelabendt wieder zu beschaffen. lm \u00fcbrigen habe er ein Jahr dieFreilo\u00dfe auf dem Holm (Nutzung der K\u00f6nigswiese und des Vogelplatzes am Gogenkrog) und (1 Jahr) Befreiung vom J.H.G. Scho\u00df (ihro Herzoglich Gnaden Scho\u00df = Grundsteuer) genossen.<\/p>\n<p>Diese Notizen befinden sich in der Landesbibliothek in Kiel unter SHX 211 im Nachla\u00df Schr\u00f6der\/Alleweldt. Schr\u00f6der hat sie offensichtlich in Kurzfassung aus Neust\u00e4dter Archivunterlagen entnommen, vermutlich aus einem Rats- oder Gerichtsprotokoll, dessen Original aber im Neust\u00e4dter Stadtarchiv z. Zt. unauffindbar ist.<br \/>\nWas ist der Angelegenheit zu entnehmen? Es geht nicht aus den Aufzeichungen hervor, wann Michel Sch\u00fctte K\u00f6nig wurde. Das wird vermutlich vor 1625 gewesen sein. Mindestens seit diesem Jahre wird wohl kein Vogelschie\u00dfen veranstaltet worden sein, weil Neustadt im Verlauf des Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Krieges durch laufende Einquartierungen gro\u00dfe Belastungen erlitt: Soldaten des D\u00e4nenk\u00f6nigs Christian IV. seit 1625, 1627 Tillys Truppen, ab 1630 wieder d\u00e4nische Soldaten, die erst 1635 abziehen, nachdem der friedfertige Gottorfer Herzog Friedrich III. als neuer Landesherr im Herbst 1635 die Stadt anl\u00e4\u00dflich einer Bereisung seiner Landesteile besuchthatte. Warum aber die Aufforderung 1633?<\/p>\n<p>Ein Blick in die Protokolle des Neust\u00e4dter Unter- und Obergerichts gibt Aufkl\u00e4rung. Dort erscheint der Name Michel Sch\u00fctte h\u00e4ufig. 1630 ist sein Beruf verzeichnet: Glaeser (also Glaser). In den Einwohnerlisten von 1628 und 1631 ist sein Name im Kremperstra\u00dfer-Quartier in der N\u00e4he des Marktplatzes verzeichnet. 1632 sagt er als Zeuge aus: Der verstorbene Clau\u00df Grage sei in seyn Hau\u00df gekommen, den ganzen Tag \u00fcber sitzen geblieben und habe mit ihm getrunken. Da sei Hennigh St\u00f6rmb gekommen und habe gesagt: Ihr sitzet hier und sauffet. Ich meine, Ihr solt mich die Fensterschlege anschlagen&#8230;<\/p>\n<p>Das am 7. Dezember 1632 begonnene Untergerichtsprotokoll beginnt in sauberer Schrift mit dem Text: Recht hat Gott erschaffen. Drumb thu Recht und schwor dem Teufel nicht.<br \/>\nAm 2. April 1633 steht: Es claget Hinrich Wulff von der Crempe \u00fcber Michel Sch\u00fctte, da\u00df er ihm schuldig sey 30 Mark l\u00fcbsch. Er bittet, da\u00df ihm zu solchem Gelde geholfen werden m\u00f6ge.<br \/>\nMichel Sch\u00fctte erkennt die Schuld an. Weil er aber jetzt nicht bezahlen k\u00f6nne, bittet er um Aufschub bis Martini, dann wolle er die H\u00e4lfte und am Vastelabent 1634 den anderen Teil bezahlen.<\/p>\n<p>Im Juni 1634 klagt Michel Sch\u00fctte \u00fcber Lenke Stael\u00df, dass sie ihm seit 1627 vierzig Mark schulde. Im September 1634 klagt Johannes Simoni\u00df. F\u00fcr ein ausgeliehenes Kapital von 40 Mark und 7 Jahren schuldiger Zinsen an Michel Sch\u00fctte h\u00e4tten Hinrich Barchmann und Hartwich Grelle die B\u00fcrgschaft \u00fcbernommen; da er weit abgelegen wohne und darumb nicht oft reisen k\u00f6nne, sollten die beiden B\u00fcrgen zur Bezahlung oder einer festen Zusage angehalten werden. Dazu verpflichten sich die beiden vor Gericht.<br \/>\nMichel Sch\u00fctte war also offensichtlich in Zahlungsschwierigkeiten. Und deswegen verlangten 1633 wohl die Vorsteher den Papagoien endlich zur\u00fcck, um sicher zu gehen, dass er bis zum n\u00e4chsten Vogelschie\u00dfen nicht versch\u00fcttet geht. Vielleicht hatte Michel Sch\u00fctte den Papagoien in Bliesdorf als Pfand f\u00fcr eine geliehene Geldsumme hinterlegt. Am Vastelabend (Fastnacht-Dienstag, letzterTag vor der Fastenzeit!) fand \u00fcblicherweise die Jahresversammlung zwecks Abrechnung statt. Bis dahin wollten die Vorsteher die Angelegenheit wohl geregelt haben.<\/p>\n<p>Wann nun das n\u00e4chste Vogelschie\u00dfen stattfand, ist nicht zu ersehen.<br \/>\n\u00dcbrigens, Michel Sch\u00fctte hatte auch andere Probleme beim Gericht zu erledigen.<br \/>\nAm 10. September 1633 klagt Michel Sch\u00fctte der Alte vor dem Gericht. Sein Sohn sei mit dem \u00d6velg\u00fcnner Volcke aus dem Thore gegangen! Da sei jenem Hinrich Eversnick mit dem Pferde begegnet, h\u00e4tte ihn angegriffen und eine Schl\u00e4gerei angefangen.<br \/>\nDas h\u00e4tte er, der Vater, gesehen. Bei dem Versuch, die beiden auseinanderzubringen, w\u00e4re er wie sein Sohn von Eversnikck durch 3 Blutlohse (Wunden) verletzt worden. Dieser h\u00e4tte ihm auch seinen puffer (Pistole) unter dem Leibe losgeschossen.<br \/>\nLetzterer sagte aus: er h\u00e4tte mit dem Sohn zuvor etwas Zanck gehabt. Als er ihm zwischen Thores begegnet sei, habe der Sohn in die Pferdez\u00fcgel gegriffen und ihn mit den Worten angefahren:<br \/>\nbegegnest du mir alhir, du redtlicher Voegel (schneller Vogel). Da sei er vom Pferde gestiegen und habe mit der Schl\u00e4gerei angefangen. Als Vater Sch\u00fctte seinem Sohn zu Hilfe eilte und ihn mit dem Stocke ein Bludtlohs zugef\u00fcget, h\u00e4tte der dem Vater seinen Puffer abgenommen und ihn f\u00fcr einen Schelm gescholten.<br \/>\nDie Richter entschieden: da \u00fcber den Streit selbst kein Beweis zu f\u00fchren sei, solle alleine das Bludt die Zeuchni\u00df sein. Beklagter hat f\u00fcr zugef\u00fcgte Bludtlohse 6 Mark und Kl\u00e4ger f\u00fcr ein zugef\u00fcgtes Bludtlohs sowie die Scheltworte 1 Taler zu erlegen.<\/p>\n<p>Wegen der unruhigen Zeiten des Drei\u00dfigj\u00e4hrigen Krieges hatte man, wie schon angedeutet, ohnehin wohl keine Lust, Vogelschie\u00dfen durchzuf\u00fchren; denn wichtiger war jetzt die Verteidigungsbereitschaft der Stadt gegen eventuelle Angriffe von au\u00dferhalb. Eine Protokollnotiz vom 30. Oktober 1637 sagt aus: Ein ehrbarer Rat hat aus bewegenden Ursachen beschlossen, da\u00df jeder B\u00fcrger sein Gewehr in Bereitschaft halten soll. Diejenigen, die Musqueten haben, sollen dabei 2 Pfund Pulver und 3 Pfund gegossene Kugeln vorr\u00e4tig halten. Diejenigen, die Feuerr\u00f6hre gebrauchen, sollen 1 Pfund schieres (reines) Pulver und 2 Pfund gegossene Kugeln vorr\u00e4tig haben. Jeder soll sich acht Tage in Bereitschaft halten, sich bei Nacht und Tage darauf einstellen, auch sein Vieh aus dem Felde zur\u00fcckhalten.<\/p>\n<p>Am 5. Dezember 1637 beschlie\u00dft der Rat weil leider Gottes an den benachbarten Orten das Vieh gantz hauffen wei\u00df wegf\u00e4lt folgendes: Jedes durch die Seuche verendete Vieh soll vom Schinder unabgezogen in eine Grube versenkt werden, entweder f\u00fcr\u2018s Br\u00fcggethor bei der Vogelstange uff der Weide oder f\u00fcrm Krempferthore hinter der Borne (Brunnen) nachm saltz Wasser. Aus dem Tor und auf die Stra\u00dfe sollen keine Schweine gejagt werden, bis das Viehsterben geendet hat. Mit dieser Nachricht ist die Lage des alten Sch\u00fctzenplatzes gekennzeichnet, wie ihn auch die Stadtpl\u00e4ne von 1755 und 1813 (dort als &#8222;Sch\u00fctzenhof&#8220; benannt) ausweisen auf dem Gel\u00e4nde des jetzigen Parkplatzes zwischen der Lienaustra\u00dfe und dem Sportplatz. Ein Foto, vom Galgenberg aus vor 1870 aufgenommen, zeigt \u2014 wenn auch schwach \u2014die Baumrunde des Sch\u00fctzenplatzes, bevor er 1871 zum jetzigen Standort verlegt wurde.<br \/>\nAm 8. Mai 1665 forderte der Rat auf Begehren der Vorsteher des Goyens die gantze B\u00fcrgerschaft uffs Rahthau\u00df. Dort wurde einhellig von allen Anwesenden begehret, da\u00df das exercitium (Aus\u00fcbung) de\u00df Vogel- oder Goyen-Schie\u00dfens hinwieder in vohrigen Standt solte gebracht und fohrtgesetzet werde. Die entstehenden Kosten sollten aus dem gemeinen Stadtbeutel genommen werden.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.neustaedter-schuetzengilde.de\/geschichte\/images\/grundriss_1649_neustadt_in_.jpg\" alt=\"\" width=\"387\" height=\"295\" border=\"0\" \/><\/p>\n<p>Grundri\u00df aus dem Jahre 1649 &#8211; Neustadt in Holstein &#8211;<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Obwohl die \u00e4lteste Erw\u00e4hnung erst von 1633 vorliegt, darf mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass wie in den benachbarten St\u00e4dten auch in Neustadt schon lange Zeit vorher auf den Vogel geschossen worden ist. 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